Der Plan für morgen,
der heute Abend steht
Morgens um halb sieben auf dem Hof entscheidet sich, ob ein Tag Geld verdient. Fehlt dort ein Schlüssel, eine Adresse oder das Material, fährt eine Kolonne im Kreis. Was ein Einsatzplan dafür leisten muss, wann er fest sein sollte und welche Grenzen das Gesetz ihm setzt — unabhängig davon, ob er an der Wand hängt oder auf dem Handy steht.
- 16 Minuten Lesezeit
- Stand 15.09.2026

Was ein Einsatzplan beantworten muss, bevor jemand losfährt
Ein Einsatzplan ist keine Liste mit Namen und Adressen. Er ist die Antwort auf alle Fragen, die ein Monteur sonst morgens im Büro oder mittags am Telefon stellt. Jede Frage, die der Plan nicht beantwortet, kostet später einen Anruf, eine Fahrt oder eine Stunde Warten.
- Wer fährt — und wer führt die Kolonne, wenn mehrere zusammen arbeiten.
- Wohin genau — Anschrift, Stockwerk, Zufahrt, Parkmöglichkeit, Schlüssel oder Code.
- Wann — Beginn vor Ort, nicht Abfahrt im Hof. Und ob der Kunde zu einer bestimmten Uhrzeit da sein muss.
- Was genau — die Arbeit in Sätzen, die jemand versteht, der beim Angebot nicht dabei war.
- Womit — Fahrzeug, Maschinen, Sonderwerkzeug und das Material, das mit muss.
- Wer ist Ansprechpartner vor Ort — Name und Telefonnummer, nicht „der Bauleiter“.
- Was vorher geklärt sein muss — Vorleistung eines anderen Gewerks, Freigabe, Strom und Wasser.
- Was am Ende zurückkommen soll — Fotos, Stunden, verbrauchtes Material, Unterschrift.
Der letzte Punkt wird am häufigsten vergessen. Ein Plan, der nur sagt, wohin jemand fährt, aber nicht, was er mitbringen soll, sorgt dafür, dass abends die Hälfte fehlt. Wer vorher festlegt, welche Belege der Einsatz liefern muss, bekommt sie auch.
Prüfen Sie den Plan mit einer einfachen Frage: Könnte ein Monteur, der heute krank ist, den Einsatz morgen allein aus dem Plan heraus erledigen? Wenn nicht, fehlt etwas.
Woche grob, Tag fest: wann Sie planen und wann Sie umplanen
Der häufigste Fehler ist nicht der schlechte Plan, sondern der Plan, der zu früh oder zu spät fest wird. Wer drei Wochen im Voraus jeden Tag festlegt, plant zweimal. Wer erst morgens um sieben entscheidet, lässt Leute auf dem Hof warten. In den meisten Betrieben trägt eine Regel mit zwei Stufen.
- 01 Am Ende der Vorwoche die Woche grob verteilen: welche Baustellen laufen, wer ungefähr wo ist, wo Urlaub und Berufsschule liegen.
- 02 Am Vortag bis zum frühen Nachmittag den nächsten Tag festlegen: Kolonnen, Fahrzeuge, Material, Uhrzeiten. Danach wird bestellt und gepackt.
- 03 Den Plan am Vortag an alle geben, nicht erst morgens. Wer abends weiß, wo er hinfährt, kann direkt zur Baustelle fahren, wenn das so vereinbart ist.
- 04 Am Morgen nur noch auf Ausfälle reagieren: Krankheit, Wetter, abgesagte Termine.
Umplanen gehört dazu, aber es braucht eine Schwelle. Nicht jede Kundenanfrage rechtfertigt, eine Kolonne von einer laufenden Baustelle abzuziehen. Jeder Wechsel kostet An- und Abfahrt, Einrichten, Aufräumen und oft auch das Vertrauen des Kunden, bei dem plötzlich niemand mehr erscheint.
Legen Sie deshalb fest, wer umplanen darf und wann. In kleinen Betrieben ist das der Chef. In größeren sollte es eine Person sein, nicht drei. Ein Plan, an dem mehrere Leute gleichzeitig schieben, ist spätestens mittags für niemanden mehr verlässlich.
Fest ist fest, wenn gepackt wird. Was sich danach ändert, muss derjenige, der es ändert, selbst an alle Betroffenen weitergeben — nicht der Monteur, der es zufällig erfährt.
Plantafel, Tabelle, Messenger oder Software: was welche Methode leistet
Es gibt keine Methode, die in jedem Betrieb die richtige ist. Es gibt aber für jede Methode eine Betriebsgröße und eine Arbeitsweise, bei der sie anfängt zu versagen. Die Tabelle zeigt, wo die Grenzen typischerweise liegen.
| Methode | Trägt gut | Scheitert an |
|---|---|---|
| Plantafel oder Whiteboard | kleinen Teams mit festem Hof, auf einen Blick sichtbar, kostet nichts | allen, die nicht im Büro stehen; Änderungen erreichen niemanden unterwegs; keine Historie |
| Tabelle am Rechner | Wochenübersicht, Urlaubsplanung, Auswertungen | dem Handy auf der Baustelle; mehreren Bearbeitern gleichzeitig; Anhängen wie Fotos und Plänen |
| Gemeinsamer Kalender | Terminen mit Uhrzeit, Erinnerungen, Zugriff unterwegs | Material und Packliste; mehrtägigen Einsätzen mit wechselnden Kolonnen; Rückmeldungen vom Einsatz |
| Messenger-Gruppe | schnellen Nachrichten, alle haben es auf dem Handy | Verbindlichkeit; der Plan von gestern verschwindet unter zwanzig neuen Nachrichten; private Geräte |
| Handwerkersoftware | Plan, Auftrag, Material, Zeiten und Fotos an einer Stelle; Änderungen kommen sofort an | fehlender Einführung; einem Plan, den weiter jemand zusätzlich an der Tafel führt |
Die Tafel ist besser als ihr Ruf. Solange alle morgens am selben Hof losfahren und der Chef tagsüber erreichbar ist, reicht sie. Sie scheitert, sobald Leute direkt zur Baustelle fahren, sobald zwei Standorte dazukommen oder sobald jemand wissen will, wer vor drei Monaten bei Kunde Meier war.
Die Messenger-Gruppe ist die Methode, in die fast jeder Betrieb irgendwann hineinrutscht, weil sie nichts kostet und sofort funktioniert. Ihr Problem ist nicht die Technik, sondern dass sie keinen Stand kennt. Welche Nachricht gilt, die von gestern Abend oder die Korrektur von heute früh? Wer das morgens erst herausfinden muss, fährt im Zweifel falsch.
Egal welche Methode: Es darf nur eine geben, die gilt. Ein Plan in der Software und ein zweiter an der Tafel sind zwei Wahrheiten, und die Leute richten sich nach der, die sie zuletzt gesehen haben.
Wer mit wem: Qualifikation, Kolonnen und Einarbeitung
Einteilen heißt nicht, freie Namen auf freie Baustellen zu verteilen. Jeder Einsatz verlangt eine bestimmte Qualifikation, und jede Kolonne funktioniert nur, wenn jemand darin die Arbeit verantworten kann.
- Wer darf die Arbeit fachlich verantworten — etwa bei Arbeiten, die eine Elektrofachkraft oder einen Befähigungsnachweis verlangen.
- Wer hat die nötigen Unterweisungen und Nachweise, zum Beispiel für Hubarbeitsbühne, Stapler oder Gerüst.
- Wer kennt den Kunden oder die Baustelle schon — ein bekanntes Gesicht spart beim Kunden oft eine halbe Stunde Erklären.
- Wer braucht Anleitung — Auszubildende und neue Mitarbeiter nie allein auf eine Baustelle, die sie nicht kennen.
- Wer fährt welches Fahrzeug — Führerscheinklasse und Anhänger.
Feste Kolonnen haben Vorteile: Die Leute kennen sich, die Arbeitsteilung sitzt, das Fahrzeug ist eingeräumt. Sie haben aber einen Preis. Wenn nur eine Person in einer Kolonne eine bestimmte Arbeit kann, fällt mit ihr die ganze Kolonne aus. Wechseln Sie deshalb gezielt durch, damit Wissen nicht an einem Kopf hängt.
Halten Sie die Qualifikationen an einer Stelle fest, an der der Planende sie sieht, wenn er einteilt. Eine Liste im Personalordner hilft niemandem, der abends um fünf eine Krankmeldung ausgleichen muss.
Fahrzeug, Werkzeug, Material: die Packliste gehört zum Einsatz
Die teuerste Fahrt ist die zurück ins Lager. Sie kostet nicht nur die Strecke, sondern die Arbeitszeit der ganzen Kolonne, die an der Baustelle wartet oder halb fertig abbricht. Fast immer liegt die Ursache nicht beim Monteur, sondern darin, dass niemand vorher aufgeschrieben hat, was mit muss.
Das Material gehört deshalb in den Plan, nicht in die Erinnerung. Gute Packlisten entstehen aus dem Auftrag: aus den Positionen des Angebots, dem Aufmaß oder dem letzten Einsatz auf derselben Baustelle. Sie trennen, was aus dem Lager kommt, was der Großhändler an die Baustelle liefert und was schon vor Ort liegt.
- Material mit Menge — aus dem Lager, vom Händler, schon vor Ort.
- Sonderwerkzeug und Maschinen, die nicht in jedem Fahrzeug liegen.
- Leihgeräte mit Abholung und Rückgabe — sonst läuft die Miete weiter.
- Schutzausrüstung, die über das Übliche hinausgeht.
- Unterlagen: Pläne, Schaltpläne, Farbtöne, Freigaben des Kunden.
Beim Fahrzeug gibt es eine Pflicht, die in vielen Betrieben nur beim Einstellen einmal geprüft wird: die Fahrerlaubnis. Wer als Halter zulässt, dass jemand ohne die nötige Fahrerlaubnis fährt, macht sich selbst strafbar.
Bestraft wird auch der Halter eines Kraftfahrzeugs, der anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Fahren verboten ist. Nach Absatz 2 ist auch die fahrlässige Begehung strafbar.
§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG
Weil auch Fahrlässigkeit reicht, lohnt eine feste Regel: Führerscheine in regelmäßigen Abständen vorzeigen lassen und das Datum notieren. Und bei der Einteilung darauf achten, wer mit Anhänger oder einem schwereren Fahrzeug fahren darf.
Wird am Vortag gepackt, muss der Plan am Vortag fest sein. Die Packliste ist der Grund, warum die Uhrzeit für „fest“ nicht verhandelbar ist.
Welche Arbeitszeitgrenzen der Plan einhalten muss
Ein Einsatzplan ist auch eine Arbeitszeitplanung. Wer eine Kolonne für einen langen Tag auf eine weit entfernte Baustelle schickt, legt damit fest, wie lange die Leute arbeiten — und ob die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes halten. Arbeitszeit ist dabei die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG).
| Grenze | Was gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Tägliche Arbeitszeit | höchstens 8 Stunden, bis 10 Stunden, wenn im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen 8 Stunden je Werktag nicht überschritten werden | § 3 ArbZG |
| Pausen | mehr als 6 bis 9 Stunden: mindestens 30 Minuten, mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten, aufteilbar in Abschnitte von mindestens 15 Minuten | § 4 ArbZG |
| Am Stück | nicht länger als 6 Stunden ohne Ruhepause | § 4 ArbZG |
| Ruhezeit | mindestens 11 Stunden ununterbrochen nach Ende der täglichen Arbeitszeit | § 5 Abs. 1 ArbZG |
| Sonn- und Feiertage | grundsätzlich keine Beschäftigung von 0 bis 24 Uhr | § 9 Abs. 1 ArbZG |
Die Pausen müssen im Voraus feststehen. Das ist für die Planung wichtiger, als es klingt: Eine Pause, die „irgendwann, wenn es passt“ gemacht wird, fällt auf der Baustelle regelmäßig aus. Planen Sie sie mit ein, gerade an langen Tagen.
Die Ruhezeit ist die Grenze, an der Pläne am häufigsten reißen, ohne dass es jemand merkt. Wer abends um neun von einer Baustelle zurückkommt, darf nach § 5 Abs. 1 ArbZG nicht um sechs Uhr früh wieder im Plan stehen. Das betrifft vor allem lange Anfahrten, späte Abnahmen beim Kunden und Einsätze nach Feierabend.
Ob die Fahrt zur Baustelle als Arbeitszeit zählt, hängt davon ab, wo sie beginnt und was vereinbart ist. Das ist eine eigene Frage mit eigenen Fundstellen; sie steht im Ratgeber zum Stundenzettel. Für die Planung reicht die vorsichtige Regel: Rechnen Sie lange Fahrten mit ein, bis Sie für Ihren Betrieb geklärt haben, wie sie zählen.
Der Plan von morgen beginnt mit dem Feierabend von heute. Wer spät zurückkommt, fängt morgen später an — elf Stunden später, nicht acht.
Auszubildende unter 18: der Plan hat engere Grenzen
Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt nicht das Arbeitszeitgesetz, sondern das strengere Jugendarbeitsschutzgesetz. In einem Plan, der für Erwachsene aufgeht, verstößt ein minderjähriger Auszubildender deshalb schnell gegen gleich mehrere Grenzen — ohne dass jemand es wollte.
| Frage | Unter 18 Jahren | Fundstelle |
|---|---|---|
| Wie lange am Tag, in der Woche | höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich | § 8 Abs. 1 JArbSchG |
| Wie viele Tage | nur an fünf Tagen in der Woche | § 15 JArbSchG |
| Samstag | grundsätzlich nicht; die Ausnahmen betreffen bestimmte Branchen | § 16 JArbSchG |
| Wann am Tag | nur zwischen 6 und 20 Uhr | § 14 Abs. 1 JArbSchG |
| Pausen | mehr als 4,5 bis 6 Stunden: 30 Minuten, mehr als 6 Stunden: 60 Minuten; höchstens 4,5 Stunden am Stück | § 11 JArbSchG |
| Freizeit zwischen zwei Tagen | mindestens 12 Stunden ununterbrochen | § 13 JArbSchG |
Der Samstag verdient einen zweiten Blick. § 16 Abs. 2 JArbSchG erlaubt die Beschäftigung am Samstag nur in bestimmten Bereichen, etwa in Bäckereien, im Friseurhandwerk oder in Kfz-Reparaturwerkstätten. Das Bau- und Ausbauhandwerk steht nicht in dieser Liste. Wer die Kolonne am Samstag auf die Baustelle schickt, lässt den minderjährigen Auszubildenden deshalb im Normalfall zu Hause.
Auch die Berufsschule gehört in den Plan, nicht nur in den Kalender des Auszubildenden. Vor einem Unterricht, der vor 9 Uhr beginnt, darf er nicht beschäftigt werden, und an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten einmal in der Woche gar nicht (§ 9 Abs. 1 JArbSchG). Diese Zeiten werden auf die Arbeitszeit angerechnet (§ 9 Abs. 2 JArbSchG).
Beginnt der Berufsschulunterricht am nächsten Tag vor 9 Uhr, dürfen Jugendliche am Vortag nicht nach 20 Uhr beschäftigt werden. Ein später Einsatz beim Kunden am Abend vor dem Schultag scheidet damit aus.
§ 14 Abs. 4 JArbSchG
Markieren Sie minderjährige Auszubildende im Plan sichtbar. Die Grenzen sind nicht schwer einzuhalten — aber nur, wenn der Planende beim Einteilen daran erinnert wird.
Urlaub, Krankheit, Notdienst: wie der Plan Ausfälle verkraftet
Ein Plan, der nur aufgeht, wenn alle da sind, geht an den meisten Tagen des Jahres nicht auf. Ausfälle sind kein Sonderfall, sondern der Normalfall, und der Plan muss sie aushalten.
Urlaub ist der Ausfall, den Sie kennen. Er gehört deshalb früh in die Wochenplanung. Bei der Festlegung sind die Wünsche des Mitarbeiters zu berücksichtigen; ablehnen dürfen Sie nur, wenn dringende betriebliche Belange oder die Wünsche anderer Mitarbeiter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben, entgegenstehen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).
Weil der Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss und nur aus dringenden Gründen in die ersten drei Monate des Folgejahres übertragen werden kann (§ 7 Abs. 3 BUrlG), staut er sich in vielen Betrieben im Herbst. Wer das weiß, legt Urlaube nicht dorthin, wo ohnehin die meisten Baustellen fertig werden müssen, sondern verteilt sie über das Jahr.
- Puffer einplanen: Nicht jede Stunde jeder Person verplanen. Ein kleiner Anteil ungebundener Zeit fängt Krankheit, Nacharbeit und Kundenanrufe auf.
- Einsätze nach Verschiebbarkeit sortieren: Was einen festen Termin mit dem Kunden hat, bleibt. Was intern ist, weicht.
- Vertretung vorher klären: Für jede Qualifikation, die nur eine Person hat, wissen, wer im Notfall einspringt oder ob der Einsatz verschoben wird.
- Kunden früh informieren: Ein Anruf am Vorabend ist besser als ein leerer Hof beim Kunden am Morgen.
Beim Notdienst treffen Einsatzplanung und Arbeitszeitrecht am härtesten aufeinander. Die Ruhezeit nach § 5 Abs. 1 ArbZG muss ununterbrochen sein. Wer nachts um zwei einen Rohrbruch repariert hat, gehört am nächsten Morgen nicht um sieben auf die reguläre Baustelle.
Von den Grenzen der §§ 3 bis 5 darf bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen abgewichen werden, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind. Auch dann darf die Arbeitszeit im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 48 Stunden je Woche nicht überschreiten.
§ 14 Abs. 1 und 3 ArbZG
Die Ausnahme ist eng. Sie deckt den echten Notfall, nicht einen Plan, der dauerhaft mit zu wenig Leuten auskommen muss. Wer regelmäßig Notdienst anbietet, plant den Tag danach deshalb von vornherein anders.
Betriebsrat, Standort, Messenger: was Sie vorher klären sollten
Solange ein Plan an der Tafel hängt, stellt sich keine rechtliche Frage außer der Arbeitszeit. Sobald er digital wird, kommen zwei weitere dazu: die Mitbestimmung, wenn es einen Betriebsrat gibt, und der Umgang mit personenbezogenen Daten.
Soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht, bestimmt der Betriebsrat mit bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und der Verteilung auf die Wochentage — und bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.
§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 6 BetrVG
Für Betriebe mit Betriebsrat heißt das: Ein Programm, das Einsätze, Arbeitszeiten oder gar Standorte erfasst, wird nicht einfach eingeführt, sondern vorher mit dem Betriebsrat vereinbart. Die meisten kleinen Handwerksbetriebe haben keinen Betriebsrat; dort entfällt diese Frage.
Unabhängig davon gilt der Grundsatz der Datenminimierung: Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und auf das notwendige Maß beschränkt sein (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Für die Einsatzplanung ist das eine nützliche Leitfrage. Um jemanden auf eine Baustelle zu schicken, brauchen Sie keine laufende Ortung seines Handys. Wer Standortdaten dennoch nutzen will, sollte vorher klären, auf welcher Grundlage, wie lange und wer sie sieht.
Bei Messenger-Gruppen liegt das Problem woanders. Der Plan enthält Namen, Anschriften und Telefonnummern von Kunden, und die Gruppe verteilt diese Daten auf private Handys, über die der Betrieb keine Kontrolle hat. Scheidet ein Mitarbeiter aus, nimmt er die Kundenliste der letzten Jahre mit. Das spricht nicht gegen digitale Pläne, sondern dafür, sie an einer Stelle zu führen, an der der Betrieb bestimmt, wer was sieht.
Woran Sie erkennen, ob Ihr Einsatzplan funktioniert
Ob ein Plan gut ist, zeigt sich nicht am Plan, sondern am Abend. Ein paar einfache Beobachtungen reichen, um zu sehen, wo er Geld kostet. Sie brauchen dafür kein Kennzahlensystem, sondern vier Wochen lang ehrliche Striche.
| Beobachtung | Was sie bedeutet | Wo Sie ansetzen |
|---|---|---|
| Fahrten zurück ins Lager | Material oder Werkzeug stand nicht im Plan | Packliste aus dem Auftrag, Plan am Vortag fest |
| Anrufe morgens im Büro | der Plan beantwortet Fragen nicht | Anschrift, Ansprechpartner, Arbeit in ganzen Sätzen |
| Umplanungen nach Arbeitsbeginn | zu spät festgelegt oder kein Puffer | Uhrzeit für „fest“, Anteil ungebundener Zeit |
| Geplante gegen tatsächliche Stunden | Aufwand wird regelmäßig unterschätzt | Nachkalkulation, Zeiten aus Vergleichsaufträgen |
| Nacharbeit auf fertigen Baustellen | falsche Qualifikation oder zu wenig Zeit eingeplant | Einteilung nach Qualifikation, realistische Dauer |
| Überstunden je Mitarbeiter | dauerhaft zu knapp besetzt | Kapazität gegen Auftragsbestand prüfen |
Die Spalte „geplante gegen tatsächliche Stunden“ ist die wertvollste. Sie verbindet die Einsatzplanung mit der Kalkulation: Wer weiß, dass ein Badumbau im Plan immer mit drei Tagen steht und in Wirklichkeit vier dauert, plant nicht nur besser, sondern bietet auch richtiger an.
Voraussetzung ist, dass die tatsächlichen Stunden je Einsatz zurückkommen — nicht als Wochensumme, sondern dem Auftrag zugeordnet. Genau hier trennt sich Papier von digitaler Erfassung am deutlichsten. Auf der Tafel ist der Plan am nächsten Tag weggewischt, und mit ihm jede Möglichkeit, aus ihm zu lernen.
Ob Tafel, Tabelle oder Programm: Wechseln lohnt sich, wenn die Beobachtungen oben regelmäßig auftreten und die Ursache der Weg ist, nicht der Mensch. Ein neues Werkzeug behebt fehlende Absprachen nicht. Es macht aber sichtbar, wo sie fehlen, und sorgt dafür, dass eine Änderung um sechs Uhr abends um sechs Uhr abends bei allen ankommt.
Dieser Text erklärt die Rechtslage allgemein und ist nach bestem Wissen recherchiert. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Ob eine Regel auf Ihren Vertrag zutrifft, hängt davon ab, was Sie mit Ihrem Kunden vereinbart haben.
Einwände
Was dazu
oft gefragt wird
Wie weit im Voraus sollte ich Monteure einteilen?
In den meisten Betrieben trägt eine zweistufige Regel: die Woche grob am Ende der Vorwoche, den einzelnen Tag fest am Vortag. Fest heißt, dass danach Material bestellt und gepackt wird. Wer weiter im Voraus jeden Tag festlegt, plant bei jeder Verschiebung neu. Wer erst morgens entscheidet, lässt Leute auf dem Hof warten.
Darf ein Monteur zehn Stunden am Tag arbeiten?
Ja, aber nicht dauerhaft. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden je Werktag nicht überschritten werden. Bei mehr als neun Stunden sind mindestens 45 Minuten Pause vorgeschrieben (§ 4 ArbZG). Tarifverträge können abweichende Regeln enthalten.
Darf mein Auszubildender mit 17 am Samstag mit auf die Baustelle?
Im Normalfall nicht. Jugendliche dürfen nach § 16 Abs. 1 JArbSchG an Samstagen nicht beschäftigt werden, und das Bau- und Ausbauhandwerk gehört nicht zu den Ausnahmen in Absatz 2. Dazu kommen die Fünf-Tage-Woche (§ 15 JArbSchG) und die Grenze von 40 Stunden in der Woche (§ 8 Abs. 1 JArbSchG). Gilt für Ihren Betrieb ein Tarifvertrag, prüfen Sie zusätzlich dessen Regeln.
Muss ich die Führerscheine meiner Mitarbeiter kontrollieren?
Eine ausdrückliche Kontrollfrist steht nicht im Gesetz. Als Halter machen Sie sich aber strafbar, wenn Sie zulassen, dass jemand ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt — und zwar auch fahrlässig (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 StVG). Eine regelmäßige Sichtprüfung mit notiertem Datum ist deshalb der übliche Weg, dieses Risiko zu begrenzen. Achten Sie dabei auch auf die Führerscheinklasse für Anhänger und schwerere Fahrzeuge.
Reicht eine Messenger-Gruppe für die Einsatzplanung?
Für kleine Teams mit wenigen Einsätzen am Tag funktioniert sie, solange eine Person den Plan verbindlich schreibt. Sie hat aber zwei Schwächen: Es ist nie klar, welche Nachricht gerade gilt, und Kundenanschriften und Telefonnummern landen auf privaten Handys. Spätestens wenn mehrere Kolonnen unterwegs sind oder Material und Stunden zum Einsatz gehören sollen, wird die Gruppe zur Fehlerquelle.
Braucht ein Programm zur Einsatzplanung die Zustimmung des Betriebsrats?
Wenn es einen Betriebsrat gibt, in aller Regel ja. Er bestimmt nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei Beginn und Ende der Arbeitszeit mit und nach Nr. 6 bei technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung zu überwachen. Ein Programm, das Zeiten oder Standorte erfasst, fällt typischerweise darunter. Ohne Betriebsrat entfällt die Mitbestimmung, der Datenschutz bleibt.
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- Zeiterfassung Stempeln oder nachtragen, Pausen und Ruhezeiten geprüft, Korrekturen protokolliert. Zeiterfassung

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Probieren Sie es mit einer echten Woche
Nehmen Sie einen Auftrag, der ohnehin läuft, und fahren Sie ihn eine Woche in Werkerly. Am Freitag sehen Sie, was auf der Rechnung steht — und ob Ihnen das den Abend spart.
- Schritt 1
E-Mail und Passwort eingeben, Betrieb benennen, Gewerk wählen.
- Schritt 2
Sie landen direkt im Betrieb, ohne Zahlungsdaten und ohne Anruf von uns.
- Schritt 3
Nach 14 Tagen endet der Test. Ihr Konto läuft im Gratis-Paket weiter, es verlängert sich nichts von selbst.