Der Regiebericht,
den keiner bestreitet
Regiearbeiten sind der häufigste Streitpunkt zwischen Handwerker und Auftraggeber — nicht weil die Arbeit strittig wäre, sondern weil sie nicht belegt ist. Woran das hängt, steht in zwei Absätzen der VOB/B, und beide werden regelmäßig übersehen.
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- Stand 08.09.2026

Regie, Pauschale, Einheitspreis: worüber wir hier reden
Regiearbeit heißt Arbeit nach Aufwand. Abgerechnet werden die tatsächlich geleisteten Stunden und das tatsächlich verbrauchte Material, nicht ein vorher festgelegter Preis für ein Ergebnis. In der VOB heißt das Stundenlohnarbeit, im Betrieb sagt niemand so.
| Abrechnungsart | Sie schulden | Das Risiko trägt |
|---|---|---|
| Pauschalpreis | ein fertiges Ergebnis zum Festpreis | Sie |
| Einheitspreis | eine Menge mal einen Preis je Einheit | geteilt |
| Regie / Stundenlohn | die aufgewendete Zeit und das Material | der Auftraggeber |
Weil das Risiko beim Auftraggeber liegt, ist Regie die Abrechnungsart, bei der er am genauesten hinsieht. Das ist der ganze Grund, warum es diesen Text gibt: Ein Pauschalpreis wird bezahlt, weil er im Vertrag steht. Regie wird bezahlt, weil sie belegt ist.
Der Satz, an dem die meisten Regierechnungen scheitern
Wenn Sie einen VOB-Vertrag haben, entscheidet ein einziger Satz darüber, ob Ihre Regiestunden überhaupt Geld wert sind. Er steht in § 2 Absatz 10 VOB/B und ist zwei Zeilen lang.
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind.
§ 2 Abs. 10 VOB/B
Das heißt im Klartext: Der Monteur, der die zwei zusätzlichen Steckdosen setzt, weil der Kunde ihn darum bittet, arbeitet ohne Vereinbarung — und der beste Regiebericht der Welt macht daraus nachträglich keinen Vergütungsanspruch. Die Vereinbarung muss vor Beginn stehen, und sie muss die Arbeit ausdrücklich als Stundenlohnarbeit bezeichnen.
Dazu kommt eine zweite Pflicht, die oft mit der ersten verwechselt wird: Sie müssen dem Auftraggeber den Beginn der Stundenlohnarbeiten anzeigen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 VOB/B). Anzeige und Vereinbarung sind zwei verschiedene Dinge. Die Anzeige allein ersetzt die Vereinbarung nicht.
Erst die Vereinbarung, dann der Schraubenzieher. Eine Nachricht mit Datum, in der der Auftraggeber die Regiearbeit bestätigt, ist mehr wert als zehn ausgefüllte Berichte danach.
Was auf den Regiebericht gehört
Die VOB nennt den Inhalt nur grob: die geleisteten Arbeitsstunden und den besonders zu vergütenden Aufwand für Stoffe, Geräte, Frachten und Sonderkosten (§ 15 Abs. 3 Satz 2 VOB/B). In der Praxis entscheidet die Genauigkeit darüber, ob der Bericht standhält.
- Datum, Baustelle und Auftrag — eindeutig, nicht „Baustelle Müller“.
- Name jedes eingesetzten Mitarbeiters, einzeln, mit Beginn und Ende. Nicht „3 Mann, 8 Stunden“.
- Qualifikation, wo sie den Satz ändert: Meister, Geselle, Helfer, Azubi.
- Was gemacht wurde, in einem Satz je Position — und zwar so, dass es jemand versteht, der nicht dabei war.
- Material mit Menge und Einheit. Verbaut, nicht bestellt.
- Geräte und Maschinen mit Vorhaltezeit, wenn sie gesondert vergütet werden.
- Fahrt- und Ladezeiten, wenn sie vereinbart sind.
- Wetter und Behinderungen, wo sie den Aufwand erklären.
- Unterschrift des Auftraggebers oder seines Bevollmächtigten, mit Datum.
Der häufigste Fehler ist die Sammelzeile. „Trockenbau, 3 Mann, 24 Stunden“ ist keine Aufstellung, sondern eine Behauptung. Wer später kürzen will, kürzt genau dort, weil sich nichts davon einzeln überprüfen lässt.
Fotos sind kein Pflichtbestandteil, aber sie sind das einzige Beweismittel, das Monate später noch für sich spricht. Ein Bild vom Zustand vor der Regiearbeit und eines danach beendet die meisten Diskussionen, bevor sie anfangen.
Die Sechs-Werktage-Regel, die für Sie arbeitet
Der Teil der VOB/B, den die wenigsten Betriebe nutzen, ist derjenige, der ihnen hilft. Reichen Sie Ihre Stundenlohnzettel laufend ein, läuft beim Auftraggeber eine Frist — und Schweigen geht zu seinen Lasten, nicht zu Ihren.
Die Stundenlohnzettel sind je nach Verkehrssitte werktäglich oder wöchentlich einzureichen. Der Auftraggeber hat die von ihm bescheinigten Zettel unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang, zurückzugeben. Nicht fristgerecht zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt.
§ 15 Abs. 3 VOB/B
Wer seine Zettel dagegen gesammelt am Monatsende einreicht, verschenkt diese Wirkung. Der Auftraggeber bekommt dann einen Stapel, den er in Ruhe bestreiten kann, und Sie müssen jede einzelne Stunde belegen, an die sich niemand mehr erinnert.
Für die Rechnung selbst setzt § 15 Abs. 4 VOB/B eine zweite Frist: Stundenlohnrechnungen sind alsbald nach Abschluss der Arbeiten einzureichen, längstens in Abständen von vier Wochen.
Und die Kehrseite, damit hier nichts schöner klingt als es ist: Fehlen die Stundenlohnzettel, kann der Auftraggeber verlangen, dass nur der wirtschaftlich vertretbare Aufwand vergütet wird (§ 15 Abs. 5 VOB/B). Er zahlt dann nicht, was gearbeitet wurde, sondern was nach Ansicht eines Dritten nötig gewesen wäre.
Werktäglich oder wöchentlich einreichen — nicht monatlich. Die Frist ist das schärfste Werkzeug, das die VOB dem Handwerker gibt, und sie startet erst mit dem Zugang beim Auftraggeber.
Achtung: Beim Privatkunden gilt das alles nicht
Die VOB/B ist kein Gesetz. Sie gilt nur, wenn sie vereinbart wurde. Bei einem Privatkunden ist das der Ausnahmefall — dort gilt in aller Regel das Werkvertragsrecht des BGB (§§ 631 ff. BGB), und das kennt weder die Sechs-Werktage-Regel noch die Anerkennungsfiktion.
Das ändert nichts daran, dass Sie Ihren Aufwand belegen müssen — es ändert nur, wer sich worauf berufen kann. Ohne VOB tragen Sie im Streit die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Stunden angefallen und der Aufwand nötig war. Ein unterschriebener Regiebericht ist dann nicht bloß nützlich, sondern praktisch Ihr einziger Beleg.
Prüfen Sie deshalb zuerst, was in Ihrem Vertrag steht, bevor Sie sich auf eine Frist verlassen. Bei öffentlichen Auftraggebern und im gewerblichen Bau ist die VOB/B der Normalfall, beim Badumbau der Familie Schmidt nicht.
Regiebericht, Rapportzettel, Stundenzettel: der Unterschied
Die drei Begriffe werden im Alltag durcheinander benutzt, meinen aber verschiedene Dinge — und die Verwechslung ist teuer, weil ein Stundenzettel gegenüber dem Auftraggeber nichts beweist.
| Papier | Wem gegenüber | Wozu |
|---|---|---|
| Stundenzettel | Ihrem Mitarbeiter und dem Gesetzgeber | Arbeitszeit nachweisen (ArbZG, MiLoG), Lohn abrechnen |
| Regiebericht / Regiezettel | dem Auftraggeber | Aufwand nach § 15 VOB/B belegen und gegenzeichnen lassen |
| Rapportzettel | dem Auftraggeber | dasselbe wie der Regiebericht — regional anderes Wort, vor allem im Süden und in der Schweiz |
Rapportzettel und Regiebericht sind also dasselbe Dokument unter zwei Namen. Der Stundenzettel ist ein anderes: Er begründet keinen Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber, weil der ihn nie zu Gesicht bekommt und nichts darauf unterschreibt.
Nachtrag statt Regie: wann Sie den anderen Weg brauchen
Nicht jede Mehrarbeit ist Regiearbeit. Ändert der Auftraggeber den Bauentwurf oder ordnet er etwas an, das die Preisgrundlage verschiebt, ist ein neuer Preis zu vereinbaren (§ 2 Abs. 5 VOB/B). Verlangt er eine Leistung, die im Vertrag gar nicht vorgesehen war, haben Sie Anspruch auf besondere Vergütung — aber nur, wenn Sie den Anspruch ankündigen, bevor Sie anfangen (§ 2 Abs. 6 VOB/B).
Das Muster ist bei allen dreien dasselbe, und deshalb lohnt es sich, es sich zu merken: Die Ankündigung kommt vor der Ausführung. Regie, Nachtrag und geänderte Leistung unterscheiden sich in der Rechtsfolge, nicht in dieser Reihenfolge.
Ein Anruf reicht selten. Wer ankündigt, schreibt — Datum, Leistung, ungefähre Höhe, an wen. Zwei Sätze in einer E-Mail sind der Unterschied zwischen bezahlter und geschenkter Arbeit.
Papier, Formular oder App
Der Bericht muss nicht digital sein. Er muss vollständig sein, beim Auftraggeber ankommen und unterschrieben zurückkommen. Ein sauber ausgefüllter Durchschreibeblock erfüllt das.
Was in der Praxis schiefgeht, ist selten das Papier selbst, sondern der Weg danach: Der Block liegt im Auto, der Bericht wird abends nicht abgetippt, die Frist läuft, und am Monatsende fehlen drei Tage. Wer bei Papier bleibt, braucht deshalb eine feste Regel, wann der Bericht ins Büro kommt — nicht ein besseres Formular.
Eine digitale Erfassung verschiebt genau diesen Punkt: Der Bericht entsteht auf der Baustelle, die Unterschrift wird dort geleistet, und im Büro liegt er, bevor jemand danach fragen muss. Das ist der ganze Vorteil — nicht schöneres Papier, sondern ein kürzerer Weg.
Dieser Text erklärt die Rechtslage allgemein und ist nach bestem Wissen recherchiert. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Ob eine Regel auf Ihren Vertrag zutrifft, hängt davon ab, was Sie mit Ihrem Kunden vereinbart haben.
Zum Mitnehmen
Regiebericht und Rapportzettel auf einem Blatt, mit Feld für die Regievereinbarung. Ausfüllbar am Tablet oder zum Ausdrucken — ohne Anmeldung.
Einwände
Was dazu
oft gefragt wird
Muss der Auftraggeber den Regiebericht unterschreiben?
Verpflichtet ist er dazu nicht. Nach § 15 Abs. 3 VOB/B muss er die von ihm bescheinigten Stundenlohnzettel aber innerhalb von sechs Werktagen zurückgeben — tut er das nicht, gelten sie als anerkannt. Diese Wirkung tritt nur ein, wenn Sie die Zettel nachweislich eingereicht haben. Ohne VOB-Vertrag gibt es diese Frist nicht; dort ist die Unterschrift Ihr wichtigster Beleg.
Was mache ich, wenn der Kunde die Unterschrift verweigert?
Notieren Sie die Verweigerung mit Datum, Uhrzeit und Namen auf dem Bericht und reichen Sie ihn trotzdem ein — schriftlich und nachweisbar. Im VOB-Vertrag läuft die Sechs-Werktage-Frist mit dem Zugang, nicht mit der Unterschrift. Fotos vom Zustand der Baustelle sind in diesem Fall besonders wichtig, weil sie unabhängig von der Mitwirkung des Auftraggebers entstehen.
Kann ich Regiearbeit auch ohne vorherige Vereinbarung abrechnen?
Im VOB-Vertrag grundsätzlich nicht: § 2 Abs. 10 VOB/B verlangt die ausdrückliche Vereinbarung vor Beginn. Es bleiben Ansprüche aus anderen Gründen denkbar, etwa wenn die Leistung dem Auftraggeber nachweislich nützt — das ist aber ein Streit mit ungewissem Ausgang und keine Abrechnungsgrundlage. Verlassen Sie sich nicht darauf.
Wie lange muss ich Regieberichte aufbewahren?
Als Beleg zu einer Rechnung fallen sie unter die Aufbewahrungspflichten des Handels- und Steuerrechts; für Buchungsbelege gelten zehn Jahre (§ 147 AO, § 257 HGB). Unabhängig davon lohnt die Aufbewahrung bis zum Ablauf der Gewährleistung: Der Regiebericht ist oft das einzige Dokument, das zeigt, was tatsächlich ausgeführt wurde.
Zählen Fahrtzeiten als Regiestunden?
Nur wenn es vereinbart ist. § 15 Abs. 3 VOB/B nennt Frachten sowie Fuhr- und Ladeleistungen ausdrücklich als gesondert zu vergütenden Aufwand — vorausgesetzt, sie sind Teil dessen, was Sie vereinbart haben. Regeln Sie das im Vertrag oder in der Regievereinbarung, nicht erst auf dem Bericht.
Weiterlesen
Wenn Sie
weiterlesen wollen
- Regieberichte Mehrarbeit am Auftrag festhalten, vor Ort unterschreiben lassen, als PDF ins Büro. Regieberichte
- Tageszettel Baustelle, Aufgaben, Material und Fahrzeug für heute. Antippen, abhaken, fertig. Tageszettel
- Zeiterfassung Stempeln oder nachtragen, Pausen und Ruhezeiten geprüft, Korrekturen protokolliert. Zeiterfassung

Loslegen
Probieren Sie es mit einer echten Woche
Nehmen Sie einen Auftrag, der ohnehin läuft, und fahren Sie ihn eine Woche in Werkerly. Am Freitag sehen Sie, was auf der Rechnung steht — und ob Ihnen das den Abend spart.
- Schritt 1
E-Mail und Passwort eingeben, Betrieb benennen, Gewerk wählen.
- Schritt 2
Sie landen direkt im Betrieb, ohne Zahlungsdaten und ohne Anruf von uns.
- Schritt 3
Nach 14 Tagen endet der Test. Ihr Konto läuft im Gratis-Paket weiter, es verlängert sich nichts von selbst.