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Die Stunde, die Sie
wirklich kostet

Den Stundenverrechnungssatz berechnen viele Betriebe einmal bei der Gründung und danach nicht wieder. Dabei entscheidet er darüber, ob ein voller Auftragskalender Geld bringt oder nur Arbeit. Der Rechenweg ist einfach — er wird nur selten zu Ende gegangen.

  • 11 Minuten Lesezeit
  • Stand 13.09.2026
Taschenrechner, Textmarker und zwei Stifte auf dunkel gebeiztem Holz.

Warum „Lohn mal drei" nicht reicht

Viele Stundensätze entstehen aus einer Faustformel: der Stundenlohn des Gesellen mal einen Faktor, zum Beispiel mal drei. Oder aus dem, was der Nachbarbetrieb verlangt. Beides ist bequem, und beides sagt nichts über die eigenen Kosten.

Ein Faktor unterstellt, dass jeder Betrieb gleich viele Stunden verkauft und gleich hohe Gemeinkosten hat. Ein Betrieb mit drei Fahrzeugen, eigener Werkstatt und langen Anfahrten rechnet anders als einer, der vom Wohnort aus arbeitet. Und der Satz des Nachbarn enthält dessen Kosten, dessen Auslastung und dessen Rechenfehler.

Im Beispiel weiter unten verdient ein Geselle 21 Euro in der Stunde. Mal drei wären 63 Euro. Die verkaufte Stunde kostet den Betrieb aber 69 Euro, bevor ein Cent Gewinn übrig bleibt. Bei 4.200 verkauften Stunden im Jahr fehlen damit 25.200 Euro — ohne dass es an einer einzelnen Rechnung auffällt.

Kurz gesagt

Der Stundenverrechnungssatz kommt aus den eigenen Zahlen: die Kosten des Jahres geteilt durch die Stunden, die Sie Kunden tatsächlich berechnen können.

Wie viele Stunden Sie tatsächlich berechnen können

Der teuerste Fehler steckt selten in den Kosten, sondern im Teiler. Bezahlt wird ein Mitarbeiter für jeden Arbeitstag des Jahres, auch für Urlaub, Feiertage und Krankheit. Berechnen können Sie nur die Stunden, in denen er für einen Kunden arbeitet.

Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage; Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. Fällt Arbeitszeit wegen eines gesetzlichen Feiertags aus, ist der Lohn weiterzuzahlen, ebenso bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bis zur Dauer von sechs Wochen.

§ 3 BUrlG, §§ 2, 3 EntgFG

Die 24 Werktage beziehen sich auf eine Woche mit sechs Werktagen; bei einer Fünftagewoche sind das 20 Arbeitstage. Gewähren Sie per Arbeits- oder Tarifvertrag mehr Urlaub, rechnen Sie mit dem tatsächlichen Wert. Diese Tage kosten Lohn und bringen keinen Umsatz, sie gehören deshalb nicht in die verrechenbaren Stunden.

  1. 01 Mögliche Arbeitstage: die Tage von Montag bis Freitag im Jahr, in den meisten Jahren rund 261.
  2. 02 Ausfalltage abziehen: gesetzliche Feiertage Ihres Bundeslandes, die auf Montag bis Freitag fallen, Urlaub, Krankheitstage aus dem Vorjahr, Weiterbildung und Tage, an denen wegen des Wetters nicht gearbeitet wird.
  3. 03 Anwesenheitsstunden: die verbleibenden Tage mal die tägliche Arbeitszeit.
  4. 04 Nicht verrechenbare Zeit abziehen: Fahrten, die Sie nicht berechnen, Material holen, Rüsten und Aufräumen, Werkstatt und Fahrzeugpflege, Nacharbeit auf eigene Kosten.
  5. 05 Übrig bleiben die verrechenbaren Stunden je Person. Sie sind die Grundlage für alles Weitere.

Krankheitstage und den Anteil nicht verrechenbarer Zeit sollten Sie nicht schätzen, sondern messen: aus den Lohnunterlagen und den Stundenzetteln des Vorjahres, sofern dort Auftragszeiten getrennt stehen. Geschätzt fällt diese Zahl meist zu günstig aus.

Welche Kosten eine verkaufte Stunde tragen muss

In den Stundensatz gehört alles, was der Betrieb im Jahr kostet und nicht gesondert auf der Rechnung steht. Fünf Blöcke, und keiner davon darf fehlen:

  • Bruttolohn für alle bezahlten Stunden — also auch für Urlaub, Feiertage und Krankheit, nicht nur für die Anwesenheit.
  • Lohnnebenkosten: die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, der Beitrag zur Berufsgenossenschaft, die Umlagen je nach Betriebsgröße, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wo vereinbart, und in Betrieben der Bauwirtschaft gegebenenfalls die Beiträge zu den Sozialkassen.
  • Gemeinkosten: Fahrzeuge, Werkstatt und Lager, Büro, Telefon und Software, Versicherungen und Kammerbeiträge, Werkzeug und Kleingeräte, Abschreibungen auf größere Anschaffungen, Steuerberatung und Bankgebühren.
  • Kalkulatorischer Unternehmerlohn: das Gehalt, das der Inhaber für seine Arbeit ansetzen würde, wenn er angestellt wäre. In der Buchhaltung eines Einzelunternehmens steht er nicht als Ausgabe, verdient werden muss er trotzdem. Bei einer GmbH ist das Geschäftsführergehalt schon ein echter Kostenblock und wird nicht ein zweites Mal angesetzt.
  • Wagnis und Gewinn: ein Zuschlag für Gewährleistung, Forderungsausfälle und schwache Monate — und für das, was am Ende übrig bleiben soll.

Material und Fremdleistungen gehören nicht hinein. Sie stehen mit eigenem Zuschlag auf der Rechnung. Stecken sie im Stundensatz, ist er bei materialarmen Aufträgen zu hoch und bei materialintensiven zu niedrig.

Die Beträge kommen aus der Gewinnermittlung oder der betriebswirtschaftlichen Auswertung des Vorjahres, ergänzt um das, was sich für das kommende Jahr schon abzeichnet: vereinbarte Lohnerhöhungen, ein zusätzliches Fahrzeug, eine höhere Miete.

Stundenverrechnungssatz berechnen: ein Beispiel zum Nachrechnen

Ein ausgedachter Betrieb: der Inhaber und drei Gesellen. Der Inhaber plant, schreibt Angebote und fährt Material, seine Stunden werden nicht berechnet. Alle Zahlen sind Beispielwerte und zeigen nur den Rechenweg — setzen Sie Ihre eigenen ein.

Stunden je Geselle (Beispiel)TageStunden
Mögliche Arbeitstage, Montag bis Freitag2612.088
− Feiertage an Arbeitstagen1080
− Urlaub30240
− Krankheit1080
− Weiterbildung216
− Schlechtwetter und sonstige Ausfälle324
= Anwesenheit2061.648
− nicht verrechenbare Zeit, rund 15 %248
= verrechenbare Stunden1.400

Bezahlt werden 2.088 Stunden, berechnet werden 1.400. Nur rund zwei Drittel der bezahlten Zeit landen auf einer Rechnung.

Kosten des Betriebs im Jahr (Beispiel)Betrag
Bruttolohn, 3 Gesellen je 21 € × 2.088 Stunden131.544 €
Lohnnebenkosten, angenommen rund 28 %36.456 €
Fahrzeuge24.000 €
Werkstatt und Lager12.000 €
Büro, Telefon, Software6.000 €
Versicherungen und Beiträge5.000 €
Werkzeug, Kleingeräte, Abschreibungen9.000 €
Steuerberatung, Bank, Sonstiges5.800 €
Kalkulatorischer Unternehmerlohn60.000 €
Summe289.800 €
RechenschrittErgebnis
Verrechenbare Stunden, 3 × 1.4004.200
Kosten je verrechenbarer Stunde, 289.800 € ÷ 4.20069,00 €
davon Lohnkosten je Geselle, 56.000 € ÷ 1.40040,00 €
davon Gemeinkosten, 121.800 € ÷ 4.20029,00 €
+ Wagnis und Gewinn, angenommen 10 %6,90 €
= Stundenverrechnungssatz netto75,90 €
mit 19 % Umsatzsteuer90,32 €

69 Euro sind die Grenze, unter der jede verkaufte Stunde Geld kostet. 75,90 Euro sind der Satz, der den Betrieb trägt. Wie empfindlich die Rechnung ist, zeigt eine einzige geänderte Annahme: Schafft jeder der drei Gesellen 100 verrechenbare Stunden weniger im Jahr, steigen die Kosten je Stunde von 69,00 auf 74,31 Euro.

Kurz gesagt

Jede Stunde, die nicht berechnet wird, macht alle anderen teurer. Wer seinen Satz senken will, fängt bei den verrechenbaren Stunden an, nicht beim Preis.

Meister, Geselle, Helfer: ein Satz oder mehrere

Viele Betriebe berechnen je nach Qualifikation einen eigenen Satz. Der Rechenweg bleibt derselbe: die Lohnkosten der Person geteilt durch ihre verrechenbaren Stunden, dazu derselbe Gemeinkostenanteil je Stunde.

BeispielwerteGeselleHelfer
Stundenlohn21,00 €16,00 €
Lohnkosten im Jahr mit Nebenkosten56.000 €42.700 €
Lohnkosten je verrechenbarer Stunde40,00 €30,50 €
+ Gemeinkosten je Stunde29,00 €29,00 €
= Kosten je Stunde69,00 €59,50 €
Satz mit 10 % Wagnis und Gewinn75,90 €65,45 €

Der Abstand zwischen den beiden Sätzen ist deutlich kleiner als der zwischen den Löhnen, weil die Gemeinkosten gleich bleiben: Ein Fahrzeug kostet dasselbe, egal wer darin sitzt. Wer den Helfer zum halben Gesellensatz anbietet, legt bei jeder seiner Stunden drauf.

Für den Meister gilt dasselbe Schema. Arbeitet der Inhaber selbst beim Kunden mit, zählen seine verrechenbaren Stunden in den Teiler, und sein Unternehmerlohn wird wie ein Lohn behandelt — verteilt auf die Stunden, die er tatsächlich berechnet. Auszubildende handhaben Betriebe unterschiedlich: gar nicht berechnet, mit deutlich niedrigerem Satz oder erst in späteren Ausbildungsjahren. Werden sie nicht berechnet, gehören ihre Kosten zu den Gemeinkosten.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. Er beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro und ab dem 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto je Zeitstunde. Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehen vor, soweit sie nicht darunter liegen.

§ 1 MiLoG, § 1 Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung

Der Mindestlohn ist die Untergrenze für den Lohn, nicht für den Stundensatz. Für Auszubildende gilt er nicht (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Liegen Löhne im Betrieb nahe an dieser Grenze, gehört der Anstieg zum 1. Januar 2027 schon in die Kalkulation für das kommende Jahr.

Geräte, Fahrzeuge und Anfahrt: gesondert, aber nur einmal

Größere Geräte wie ein Minibagger, eine Arbeitsbühne oder eine Estrichpumpe gehören nicht in die allgemeinen Gemeinkosten, sondern bekommen einen eigenen Gerätesatz: die Jahreskosten des Geräts aus Abschreibung, Finanzierung, Versicherung und Wartung, geteilt durch die geplanten Einsatzstunden. Als Beispiel: 30.000 Euro Jahreskosten bei 600 Einsatzstunden ergeben 50 Euro je Gerätestunde.

Was als Gerätesatz berechnet wird, muss dann aus den Gemeinkosten heraus. Sonst bezahlt der Kunde, bei dem nie ein Bagger stand, das Gerät über den Stundensatz mit — und der Kunde mit Bagger bezahlt es zweimal.

Dasselbe gilt für die Anfahrt. Ob Sie sie als Pauschale, nach Kilometern oder als Arbeitszeit berechnen, ist eine Frage der Vereinbarung. Berechnen Sie die Fahrtzeit, zählt sie zu den verrechenbaren Stunden. Berechnen Sie sie nicht, gehört sie in die nicht verrechenbare Zeit und damit rechnerisch in den Stundensatz. Beides zugleich verlangt die Anfahrt doppelt.

Kurz gesagt

Jede Kostenposition steht an genau einer Stelle: im Stundensatz, im Gerätesatz, in der Anfahrt oder im Materialzuschlag.

Den Stundensatz im Angebot richtig angeben

Gegenüber Bauträgern, Hausverwaltungen und anderen Unternehmen nennen Sie den Satz üblicherweise netto, zuzüglich Umsatzsteuer. Gegenüber Privatkunden ist das nicht Ihre Entscheidung.

Wer Verbrauchern Leistungen anbietet oder ihnen gegenüber unter Angabe von Preisen wirbt, muss den Gesamtpreis angeben. Gesamtpreis ist der Preis einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile.

§ 3 Abs. 1, § 2 Nr. 3 PAngV

Im Beispiel steht auf dem Angebot an den Privatkunden also 90,32 Euro je Stunde, auf dem an den Bauträger 75,90 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Für eine Anfahrtspauschale oder einen Gerätesatz gilt dasselbe.

Nachkalkulation: ob der Satz im Alltag hält

Ein richtiger Stundensatz schützt nicht vor falsch geschätzten Stunden. Bei Pauschal- und Einheitspreisen trägt der Betrieb das Risiko, dass der Auftrag länger dauert als kalkuliert. Die Nachkalkulation zeigt, ob das ein Einzelfall war oder ein Muster.

  1. 01 Soll: die Stunden, mit denen das Angebot kalkuliert wurde, möglichst je Position.
  2. 02 Ist: die tatsächlich gearbeiteten Stunden am Auftrag, aus der Zeiterfassung oder den Stundenzetteln.
  3. 03 Abweichung: Ist minus Soll in Stunden, und diese Stunden mal den Kostensatz in Euro.
  4. 04 Ursache festhalten: zu knapp geschätzt, Mehrarbeit, die als Nachtrag hätte berechnet werden müssen, oder Wartezeit auf der Baustelle.

Ein Beispiel: Kalkuliert waren 40 Stunden zum Pauschalpreis, gearbeitet wurden 52. Die zwölf Stunden mehr kosten beim Kostensatz von 69 Euro 828 Euro, die niemand bezahlt — und der Auftrag hat 30 Prozent länger gedauert als geplant.

Wiederholt sich die Abweichung bei einer bestimmten Art von Auftrag, liegt der Fehler in der Kalkulation dieser Arbeiten, nicht im Stundensatz. Zieht sie sich durch alle Aufträge, stimmt die Annahme über die verrechenbaren Stunden nicht — dann ist der Satz selbst zu niedrig.

Kurz gesagt

Nachkalkulation braucht Stunden je Auftrag, nicht nur je Person und Tag. Wer das auf dem Stundenzettel nicht trennt, kann später nichts vergleichen.

Wenn Kunden weniger zahlen, als die Stunde kostet

Liegt der errechnete Satz über dem, was Ihre Kunden zu zahlen bereit sind, ist das ein Ergebnis und kein Rechenfehler. Den Satz ohne Grund zu senken, verschiebt den Verlust nur vom Angebot in den Jahresabschluss. Sinnvoller sind diese Stellschrauben:

  • Verrechenbare Stunden erhöhen: kürzere Wege durch bessere Tagesplanung, Material liefern lassen statt holen, Mehrarbeit konsequent als Nachtrag oder Regie berechnen.
  • Gemeinkosten prüfen: Fahrzeuge, Flächen, Verträge — jede Position mit der Frage, ob sie Umsatz möglich macht.
  • Anfahrt, Geräte und Material getrennt berechnen, statt sie im Stundensatz zu verstecken.
  • Aufträge auswählen: Arbeiten, bei denen der Satz dauerhaft nicht durchzusetzen ist, abgeben oder anders anbieten, etwa als Pauschale mit klar begrenztem Umfang.
  • Den Unternehmerlohn ehrlich ansetzen. Ein Satz, der nur aufgeht, weil sich der Inhaber selbst nichts rechnet, ist kein kostendeckender Satz.

Kurzfristig kann ein Auftrag unter dem vollen Satz vertretbar sein, wenn sonst Leute und Fahrzeuge stillstehen: Deckt der Preis die Lohn- und Zusatzkosten, trägt er wenigstens zu den ohnehin anfallenden Gemeinkosten bei. Als Dauerzustand trägt das keinen Betrieb.

Dieser Text erklärt die Rechtslage allgemein und ist nach bestem Wissen recherchiert. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Ob eine Regel auf Ihren Vertrag zutrifft, hängt davon ab, was Sie mit Ihrem Kunden vereinbart haben.

Einwände

Was dazu
oft gefragt wird

Was ist der Unterschied zwischen Stundenlohn und Stundenverrechnungssatz?

Der Stundenlohn ist, was der Mitarbeiter brutto je Stunde verdient. Der Stundenverrechnungssatz ist, was der Kunde je Arbeitsstunde bezahlt. Dazwischen liegen die Lohnnebenkosten, die bezahlten Stunden ohne Umsatz, die Gemeinkosten, der Unternehmerlohn sowie Wagnis und Gewinn. Im Beispiel dieses Textes wird aus 21 Euro Lohn ein Satz von 75,90 Euro netto.

Wie oft sollte ich den Stundenverrechnungssatz neu berechnen?

Mindestens einmal im Jahr, sobald die Zahlen des Vorjahres vorliegen. Zusätzlich immer dann, wenn sich eine große Position ändert: eine Lohnerhöhung, ein neues Fahrzeug, ein weiterer Mitarbeiter. Zum 1. Januar 2027 steigt außerdem der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro.

Wie viele verrechenbare Stunden sind realistisch?

Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Sie hängt am Gewerk, an den Wegen zwischen den Baustellen und an der Organisation im Betrieb, und Durchschnittswerte aus fremden Betrieben helfen deshalb wenig. Belastbar ist nur Ihre eigene Zahl: die Stunden, die im vergangenen Jahr je Person auf Aufträgen gearbeitet und berechnet wurden. Die 1.400 Stunden im Beispiel oben zeigen nur den Rechenweg.

Muss ich Privatkunden den Stundensatz mit Umsatzsteuer nennen?

Ja. Nach § 3 Abs. 1 PAngV müssen Sie Verbrauchern den Gesamtpreis angeben, und der schließt nach § 2 Nr. 3 PAngV die Umsatzsteuer ein. Ein Nettosatz mit dem Zusatz „zuzüglich Mehrwertsteuer" genügt gegenüber Privatkunden nicht. Gegenüber Unternehmen ist die Nettoangabe dagegen üblich.

Darf ich die Fahrtzeit zum Kunden berechnen?

Wenn Sie es vorher vereinbaren — als Pauschale, nach Kilometern oder als Arbeitszeit. Entscheidend ist, dass es im Angebot oder in der Absprache steht, bevor gearbeitet wird. Rechnen Sie die Fahrtzeit gesondert ab, darf sie nicht zusätzlich als nicht verrechenbare Zeit im Stundensatz stecken.

Gehört der Unternehmerlohn wirklich in den Stundensatz?

In einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft ja. Ohne ihn deckt der Satz die Kosten des Betriebs, aber nicht die Arbeit des Inhabers, der dann rechnerisch umsonst arbeitet. In einer GmbH ist das Geschäftsführergehalt bereits als Kosten erfasst und wird nicht noch einmal angesetzt.

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weiterlesen wollen

  • Das Angebot, das Sie halten können Was ins Angebot gehört, wie lange es bindet, was beim Kostenvoranschlag gilt und wann Privatkunden widerrufen können. Das Angebot, das Sie halten können
  • Der Stundenzettel, der eine Prüfung trägt Wer Arbeitszeit aufschreiben muss, was auf den Stundenzettel gehört und welche Fristen auf der Baustelle gelten. Der Stundenzettel, der eine Prüfung trägt
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  • Angebote Positionen schreiben, per Link annehmen lassen, zum Auftrag und zur Rechnung. Angebote
  • Rechnungen & E-Rechnung Aus Auftrag, Regiebericht oder Aufmaß übernehmen. PDF, XRechnung 3.0, ZUGFeRD. Rechnungen & E-Rechnung

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Probieren Sie es mit einer echten Woche

Nehmen Sie einen Auftrag, der ohnehin läuft, und fahren Sie ihn eine Woche in Werkerly. Am Freitag sehen Sie, was auf der Rechnung steht — und ob Ihnen das den Abend spart.

  1. Schritt 1

    E-Mail und Passwort eingeben, Betrieb benennen, Gewerk wählen.

  2. Schritt 2

    Sie landen direkt im Betrieb, ohne Zahlungsdaten und ohne Anruf von uns.

  3. Schritt 3

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